Unsere Satzung
Ein kurzer Auszug aus unserer Satzung:
Zweck und Aufgaben des Vereins:
Mitwirkung bei Planungen, die für die Dorf- oder Gemarkungsverschönerung von
Düllstadt bedeutsam sind
Restaurierung alter Bildstöcke, Errichtung neuer Bildstöcke in der Gemarkung
Düllstadt
Förderung der Landschaftspflege und des Naturschutzes
Förderung von Gemeinschaftsgeist und Geselligkeit innerhalb der Dorfgemeinschaft
Erhaltung und Pflege heimatlichen Kulturgutes, insbesondere das Aufleben lassen
alter Sitten und Bräuche
Wer kann Mitglied werden?
Mitglied kann jede Person werden, die das 14. Lebensjahr erreicht hat
Minderjährige müssen die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters
nachweisen
Mitgliederbeitrag beträgt zur Zeit € 5.- / jährlich
Stand: Juni 2015