Unsere Satzung

Ein kurzer Auszug aus unserer Satzung:

Zweck und Aufgaben des Vereins:

yes  Mitwirkung bei Planungen, die für die Dorf- oder Gemarkungsverschönerung von 

       Düllstadt bedeutsam sind    

yes  Restaurierung alter Bildstöcke, Errichtung neuer Bildstöcke in der Gemarkung

       Düllstadt

yes  Förderung der Landschaftspflege und des Naturschutzes

yes  Förderung von Gemeinschaftsgeist und Geselligkeit innerhalb der Dorfgemeinschaft

yes  Erhaltung und Pflege heimatlichen Kulturgutes, insbesondere das Aufleben lassen

       alter Sitten und Bräuche

 

 

Wer kann Mitglied werden?

smiley  Mitglied kann jede Person werden, die das 14. Lebensjahr erreicht hat

smiley  Minderjährige müssen die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters

       nachweisen

smiley  Mitgliederbeitrag beträgt zur Zeit € 5.- / jährlich

       Stand: Juni 2015